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1.
Anmeldung
Durch die schriftliche, mündliche oder telefonische Reiseanmeldung
wird der Fa. Ranger Travel der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
angeboten. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von der
Fa. Ranger Travel kommt der Reisevertrag
zu den Reisebedingungen zustande. Der Anmelder erklärt, auch
für alle in seiner Anmeldung aufgeführten Personen die
sich daraus ergebenen Pflichten zu übernehmen. Alle Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Ranger
Travel. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch
uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen
gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen
eine Anzahlung von 150 Euro zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert
bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
2.
Rücktritt
2.1 Für den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung
vom Reisevertrag zurücktreten. Macht er von diesem Recht Gebrauch,
oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise
nicht an, so steht der Fa. Ranger Travel ein pauschalierter Anspruch
für Rücktrittsgebühren zu, unbeschadet des Recht
der Fa. Ranger Travel einen geringen Schaden nachzuweisen.
Für
Annullierungen gelten folgende Sätze;
45-30 Tage vor Reisebeginn 15%
29-22 Tage vor Reisebeginn 20%
21-15 Tage vor Reisebeginn 30%
14-07 Tage vor Reisebeginn 50%
06-03 Tage vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag / Nichtantritt der Reise 100%
Umbuchungsgebühren auf Anfrage
Wird vom Zurücktretenden eine Ersatzperson gefunden, so werden,
falls eine Umbuchung möglich ist, nur die anfallenden Umbuchungsgebühren
berechnet
Ein
Reiseteilnehmer, der die Gruppe aus welchen Gründen auch immer,
vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung
des von Ihm eingezahlten Betrags.
2.2
Für den Reiseveranstalter
Ranger Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise
vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
A,
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer
Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Kündigt
der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis,
er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich
der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
B,
Ist eine Mindestteilnehmerzahl des offerierten Programms nicht gegeben,
so behält sich die Fa. Ranger Travel das Recht vor, zum ausgeschriebenen
Meldeschlusstermin vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde
von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird der angezahlte Reisepreis
zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
C,
Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Aufruhr,
Streik oder ähnlichen dürfen der Reisende und die Fa.
Ranger Travel vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits
geleistete Zahlungen werden dem Reisenden abzüglich entstandener
Kosten erstattet. Treten dien genannten Umstände nach Reiseantritt
ein, besteht gleichermaßen Kündigungsrecht, die Fa. Ranger
Travel wird die erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung
des Reisenden treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von der Fa. Ranger Travel und dem Kunden je zur Hälfte
zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu
Last.
3.
Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus
den schriftlich fixierten Zusagen im Reisevertrag. Ausreisesteuern
sind im Reisepreis nicht enthalten und müssen vor Ort bezahlt
werden. Transferleistungen beziehen sich nicht auf Transfer zwischen
nationalen und internationalen Flughäfen z.B. in Bangkok, Malaysia,
Philippinen. Freigepäck 20 kg, (Ausnahme USA, Kanada), zusätzliches
Handgepäck, Übergepäck wir zum Preis von ca. 1 %
des First Class Preises pro kg befördert.
4.
Leistungsstörungen
Der Reisende ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung
der Störung beizutragen und seinen schaden gering zu halten.
Insbesondere muss er seine Beanstandungen unverzüglich an die
Fa. Ranger Travel in Wasserburg mitteilen, damit an Ort und Stelle
Abhilfe geschaffen werden kann.
5.
Leistungs- und Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten
Stand. Wir behalten uns vor, dies ausgeschriebenen Preise aus wichtigen
unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin
mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer
Preiserhöhung von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, kostenlos
vom Vertrag zurück zu treten. Flugplanänderungen, Änderungen
des Reisprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen
wir uns vorbehalten, soweit die saus technischen Gründen in
Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen
Reiseablaufes erforderlich und Ihnen zumutbar ist.
6.
Versicherung der Reiseteilnehmer
Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Im Reisepreis
ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit eingeschlossen,
die durch Rücktritt entstehenden Kosten nach den allgemeinen
Versicherungsbedingungen übernimmt. Wir empfehlen Ihnen den
Abschluss eines Reiseversicherungspaketes. Dafür übersenden
wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung Informationen und Formulare(siehe
Link Versicherung). Diese Versicherung ist freiwillig und geht zu
Ihren Lasten.
7.
Haftung
Ranger Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns/Reiseveranstalter für die:
A,
Reisevorbereitung
B, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
C, die Überwachung der Leistungsbeschreibungen
D, Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
Wir
haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf
fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits
oder seitens der mit der Leitung der Reise oder Führung betrauten
Person zurück zu führen sind. Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen
abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigenen Gefahr.
Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung der mit der Führung
betrauten Peson, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung
und auf eigens Risiko durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung
betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen
der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen
oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern.
8.
Haftungsbeschränkung
8.1 Die vertragliche Haftung von Ranger Travel für Schäden,
die Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit Ranger Travel für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
8.2
Bei deliktischer Haftung für alle Schadensersatzforderungen
des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden
sind ist die Haftung von Ranger Travel pro Teilnehmer und Reise
auf 4100 € beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe
des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen
gelten je Reisenden und Reise
Im
diesem Zusammenhang wird Ihnen in Ihrem eigenen Interesse der Abschluss
einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
8.3
Haftung des Luftfrachtführers
Kommt Ranger Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers
zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag, Guadalajara und anderen. Das Warschauer
Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder
Beschränkung von Gepäck.
9.
Mindestteilnehmerzahl
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden,
wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wir. Ist bei
der Preisangabe eine Staffelung des Preises in Abhängigkeit
von der Gruppenstärke angegeben, so gilt als Mindestteilnehmerzahl
die kleinste Gruppenstärke, die vermerkt ist. Wir die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn
vom Vertrag zurück zu treten., Sie erhalten sodann den eingezahlten
Reisepreis in voller Höhe zurück . Wenn wir von unserem
Rücktrittsrecht Gebarauch machen, Sie jedoch trotzdem die Durchführung
der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation
dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis werden wir Ihnen mitteilen
und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausarbeiten. Wenn Sie
mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen
Vertrages die Reise durchgeführt.
10.
Ansprüche
Gewährleistungsansprüche muss der Reisende binnen eines
Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen
die Fa. Ranger Travel geltend machen, Sämtliche Ansprüche
aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise. Ausgeschossen ist eine Abtretung
von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen die Fa. Ranger Travel
aus dem Reisevertrag und in diesem Zusammenhang damit auch aus unerlaubter
Handlung an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte. Ebenso ist
die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche
des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
11.
Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden Wir Sie von wichtigen Änderungen
der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften
vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für Einhaltung
der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre
eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert
werden sollten.
12.
Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen
des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden
Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des
Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller
zu zahlen Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen,
die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder
zur vorbereiteten Trekking-Tour entstehenden Kosten für eine
vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit,
Krankheit oder Unfall (z. B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital-
und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson. Tritt Ranger Travel,
um einen akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von
Ranger Travel verauslagten Beträgen nach Abschluss der Reise
sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung
ist teilweise im Reisepreis eingeschlossen. Der Versicherungsumfang
ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Wir empfehlen bei verschiedenen
Trekkingtouren und Expeditionen eine Zusatzversicherung abzuschließen.
13.
Besondere Outdoor Risiken
Bei sämtlichen Trekking-Touren und Expeditionen, ist zu beachten,
dass gerade im Outdoor Sport ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall
und Verletzungsrisiko besteht. (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag,
Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen
etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung
nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Diese
Restrisiko muss vom Kunden selbst getragen werden. Auch ist zu beachten,
dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen Aufgrund technischer
und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem
Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten
gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder
Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier
wir von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung
uns Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber
auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt.
Es wir dem Kunden deshalb dringend empfohlen sich mit Anforderungen
und Risiken auseinander zu setzen, die mit dem vom ihm gebuchten
Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen
erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoor Teil der Reiseveranstaltung
auf der Basis als selbständiger Bergsteiger und Wanderer. Die
Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf
eigenes Risiko.
14.
Wer kann teilnehmen
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in den Reisebeschreibungen
genannten, Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung
mitbringt oder über uns bezieht. Eine detaillierte Ausrüstungsliste
geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Der Leiter der Reisegruppe
oder die mit der Führung betraute Person ist berechtigt, zu
Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar
diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom
Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht
jedoch keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten
Reisepreises.
15. Leihausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer
über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen
zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.
16.
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
17.
Veranstalter
Veranstalter ist Ranger Travel Wasserburg, Inhaber Andreas Bauer,
Pfeffingerweg 8, 83512 Wasserburg, 08071/9208966 in Zusammenarbeit
mit der Reisepalette Ahorn über die sämtliche Flüge
abgewickelt werden. Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und
präzise vorbereitet. Wir übernehmen jedoch keine Garantie
für Gipfel oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolg, zumal bei
einem Großteil unserer Touren eine große Witterungsabhängigkeit
besteht.
18.
Gerichtsstand
Rosenheim / Wasserburg
Der Reiseteilnehmer kann Ranger Travel nur an dessen Sitz verklagen.
19.
Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten
Wasserburg,
den
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