1. Anmeldung
Durch die schriftliche, mündliche oder telefonische Reiseanmeldung wird der Fa. Ranger Travel der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von der Fa. Ranger Travel kommt der Reisevertrag
zu den Reisebedingungen zustande. Der Anmelder erklärt, auch für alle in seiner Anmeldung aufgeführten Personen die sich daraus ergebenen Pflichten zu übernehmen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Ranger Travel. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Auf die Ihnen gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von vierzehn Tagen eine Anzahlung von 150 Euro zu leisten. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

2. Rücktritt
2.1 Für den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Macht er von diesem Recht Gebrauch, oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so steht der Fa. Ranger Travel ein pauschalierter Anspruch für Rücktrittsgebühren zu, unbeschadet des Recht der Fa. Ranger Travel einen geringen Schaden nachzuweisen.

Für Annullierungen gelten folgende Sätze;
45-30 Tage vor Reisebeginn 15%
29-22 Tage vor Reisebeginn 20%
21-15 Tage vor Reisebeginn 30%
14-07 Tage vor Reisebeginn 50%
06-03 Tage vor Reisebeginn 65%
ab 2. Tag / Nichtantritt der Reise 100%

Umbuchungsgebühren auf Anfrage
Wird vom Zurücktretenden eine Ersatzperson gefunden, so werden, falls eine Umbuchung möglich ist, nur die anfallenden Umbuchungsgebühren berechnet

Ein Reiseteilnehmer, der die Gruppe aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig verlässt, hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des von Ihm eingezahlten Betrags.

2.2 Für den Reiseveranstalter
Ranger Travel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

A, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendung sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

B, Ist eine Mindestteilnehmerzahl des offerierten Programms nicht gegeben, so behält sich die Fa. Ranger Travel das Recht vor, zum ausgeschriebenen Meldeschlusstermin vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Kunde von einem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird der angezahlte Reisepreis zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

C, Aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, Aufruhr, Streik oder ähnlichen dürfen der Reisende und die Fa. Ranger Travel vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Reisenden abzüglich entstandener Kosten erstattet. Treten dien genannten Umstände nach Reiseantritt ein, besteht gleichermaßen Kündigungsrecht, die Fa. Ranger Travel wird die erforderlichen Maßnahmen zur Rückführung des Reisenden treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von der Fa. Ranger Travel und dem Kunden je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den schriftlich fixierten Zusagen im Reisevertrag. Ausreisesteuern sind im Reisepreis nicht enthalten und müssen vor Ort bezahlt werden. Transferleistungen beziehen sich nicht auf Transfer zwischen nationalen und internationalen Flughäfen z.B. in Bangkok, Malaysia, Philippinen. Freigepäck 20 kg, (Ausnahme USA, Kanada), zusätzliches Handgepäck, Übergepäck wir zum Preis von ca. 1 % des First Class Preises pro kg befördert.

4. Leistungsstörungen
Der Reisende ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und seinen schaden gering zu halten. Insbesondere muss er seine Beanstandungen unverzüglich an die Fa. Ranger Travel in Wasserburg mitteilen, damit an Ort und Stelle Abhilfe geschaffen werden kann.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand. Wir behalten uns vor, dies ausgeschriebenen Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurück zu treten. Flugplanänderungen, Änderungen des Reisprogramms oder Wechsel des Transportmittels müssen wir uns vorbehalten, soweit die saus technischen Gründen in Folge unvorhergesehener Umstände oder im Interesse eines reibungslosen Reiseablaufes erforderlich und Ihnen zumutbar ist.

6. Versicherung der Reiseteilnehmer
Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz. Im Reisepreis ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung mit eingeschlossen, die durch Rücktritt entstehenden Kosten nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen übernimmt. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseversicherungspaketes. Dafür übersenden wir Ihnen mit der Anmeldebestätigung Informationen und Formulare(siehe Link Versicherung). Diese Versicherung ist freiwillig und geht zu Ihren Lasten.

7. Haftung
Ranger Travel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns/Reiseveranstalter für die:

A, Reisevorbereitung
B, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
C, die Überwachung der Leistungsbeschreibungen
D, Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Wir haften im Rahmen unserer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf fahrlässige bzw. grob fahrlässige Handhabung unsererseits oder seitens der mit der Leitung der Reise oder Führung betrauten Person zurück zu führen sind. Von gesetzlichen Haftpflicht-Tatbeständen abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die Reise auf eigenen Gefahr. Die Bergbesteigungen erfolgen zwar unter Leitung der mit der Führung betrauten Peson, werden aber in jedem Fall in eigener Verantwortung und auf eigens Risiko durchgeführt. Es bleibt der mit der Führung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände abzuändern.

8. Haftungsbeschränkung
8.1 Die vertragliche Haftung von Ranger Travel für Schäden, die Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
- soweit Ranger Travel für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Bei deliktischer Haftung für alle Schadensersatzforderungen des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind ist die Haftung von Ranger Travel pro Teilnehmer und Reise auf 4100 € beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten je Reisenden und Reise

Im diesem Zusammenhang wird Ihnen in Ihrem eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

8.3 Haftung des Luftfrachtführers
Kommt Ranger Travel die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und anderen. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschränkung von Gepäck.

9. Mindestteilnehmerzahl
Die Reise kann grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wir. Ist bei der Preisangabe eine Staffelung des Preises in Abhängigkeit von der Gruppenstärke angegeben, so gilt als Mindestteilnehmerzahl die kleinste Gruppenstärke, die vermerkt ist. Wir die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück zu treten., Sie erhalten sodann den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück . Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebarauch machen, Sie jedoch trotzdem die Durchführung der Reise wünschen, verändert dies die Preissituation dieses Angebotes. Den neu errechneten Preis werden wir Ihnen mitteilen und dann gegebenenfalls einen neuen Vertrag ausarbeiten. Wenn Sie mit dem neuen Preis einverstanden sind, wird auf Basis dieses neuen Vertrages die Reise durchgeführt.

10. Ansprüche
Gewährleistungsansprüche muss der Reisende binnen eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegen die Fa. Ranger Travel geltend machen, Sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise. Ausgeschossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen die Fa. Ranger Travel aus dem Reisevertrag und in diesem Zusammenhang damit auch aus unerlaubter Handlung an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

11. Dokumente und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden Wir Sie von wichtigen Änderungen der in den Detailinformationen wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Sie sind jedoch für Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf Ihre eigenen Kosten selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden sollten.

12. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekking-Tour entstehenden Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitperson. Tritt Ranger Travel, um einen akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Ranger Travel verauslagten Beträgen nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist teilweise im Reisepreis eingeschlossen. Der Versicherungsumfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein. Wir empfehlen bei verschiedenen Trekkingtouren und Expeditionen eine Zusatzversicherung abzuschließen.

13. Besondere Outdoor Risiken
Bei sämtlichen Trekking-Touren und Expeditionen, ist zu beachten, dass gerade im Outdoor Sport ein erhöhtes Erkrankungs-, Unfall und Verletzungsrisiko besteht. (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Diese Restrisiko muss vom Kunden selbst getragen werden. Auch ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen Aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wir von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung uns Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wir dem Kunden deshalb dringend empfohlen sich mit Anforderungen und Risiken auseinander zu setzen, die mit dem vom ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoor Teil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger und Wanderer. Die Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.

14. Wer kann teilnehmen
Teilnehmen kann jeder, der gesund und den speziellen, in den Reisebeschreibungen genannten, Voraussetzungen gewachsen ist und die entsprechende Ausrüstung mitbringt oder über uns bezieht. Eine detaillierte Ausrüstungsliste geht Ihnen mit der Anmeldebestätigung zu. Der Leiter der Reisegruppe oder die mit der Führung betraute Person ist berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm aus zu schließen. In diesem Falle besteht jedoch keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.


15. Leihausrüstung
Reparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnützung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer zu ersetzen.

16. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Veranstalter
Veranstalter ist Ranger Travel Wasserburg, Inhaber Andreas Bauer, Pfeffingerweg 8, 83512 Wasserburg, 08071/9208966 in Zusammenarbeit mit der Reisepalette Ahorn über die sämtliche Flüge abgewickelt werden. Alle Reisen werden von uns gewissenhaft und präzise vorbereitet. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für Gipfel oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolg, zumal bei einem Großteil unserer Touren eine große Witterungsabhängigkeit besteht.

18. Gerichtsstand
Rosenheim / Wasserburg
Der Reiseteilnehmer kann Ranger Travel nur an dessen Sitz verklagen.

19. Einschränkungen
Irrtum bei Preisangaben und Terminen vorbehalten

Wasserburg, den